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Innovationsberatung zur Professionalisierung Ihres Innovationsmanagements

Profitieren Sie von den BMWi-Innovationsgutscheinen

Der deutsche Mittelstand besitzt ein hohes Wachstumspotenzial. Viele Unternehmen können ihr Potenzial aber nicht immer entfalten. Häufig gibt es vor allem in kleinen Unternehmen noch Informationslücken in Bezug auf das Management von Innovationsprzessen und die Vorbereitung und Durchführung von Produkt- oder Verfahrensinnovationen.

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Wer wird gefördert?

Gefördert werden kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks

Die Förderung erfolgt grundsätzlich ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologien, Produkte, Branchen oder Wirtschaftszweige.

Wie wird gefördert?

BMWi-Innovationsgutschein - erhältlich bei uns!

Mit den BMWi-Innovationsgutscheinen können Sie bis zu 50 Prozent Ihrer Ausgaben für externe Beratungsleistungen abdecken. Sie zahlen nur den Eigenanteil zu den Beratungskosten. Nur vom BMWi autorisierten Beratungsunternehmen dürfen die geförderten Leistungen erbringen. ifi hat die Autorisierung beantragt und wird in Kürze diese Beratungsleistungen durchführen. Ihre BMWi-Innovationsgutscheine erhalten Sie dann bei uns, das heißt, Sie zahlen nur noch 50% für unsere Beratung gemäß den folgenden Leistungsstufen:

Leistungsstufe max. Tagewerke max. Wert
Potenzialanalyse 10 TW 5.500 €
Realisierungskonzept 25 TW 13.750 €
Projektmanagement 15 TW 8.250 €

Für einen Beratertag sind Ausgaben bis zu 1.100 Euro je Tagewerk zu 50 Prozent förderfähig. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. Sie ist vom Unternehmen auf den Gesamtbetrag der Beratungsleistung zu entrichten.

Beispielhafte Beratungsleistungen aus der Praxis